AGB von Domizil Umzüge
Inhaltsverzeichnis
- 1. Geltungsbereich
- 2. Leistungsbereich
- 3. Vertragsabschluss
- 4. Widerrufsrecht
- 5. Preise und Zahlungsbedingungen
- 6. Änderung des Umzugsdatums
- 7. Transportsicherung/Hinweispflicht des Kunden
- 8. Beiladungstransport
- 9. Pfandrecht
- 10. Aufrechnung
- 11. Mängelhaftung
- 12. Haftung für die Bestellung der Halteverbotszone
- 13. Haftung bei Einlagerung vom Umzugsgut
- 14. Anwendbares Recht
- 15. Gerichtsstand
- 16. Alternative Streitbeilegung
- 17. Datenschutz
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: “AGB” genannt) der Domizil Umzüge GmbH (nachfolgend “Anbieter”) gelten für alle Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter auf seiner Website dargestellten Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.1 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer Selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder Selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Leistungsbereich
Der Anbieter organisiert und führt Umzüge durch. Des Weiteren kann der Kunde Zusatzleistungen, wie beispielsweise die Errichtung einer Halteverbotszone, die Lieferung von Umzugskartons, Montagearbeiten oder Einpackservice hinzubuchen. Der Anbieter hält sich hierbei die Möglichkeit offen, den Umzug zu organisieren und die Durchführung an Dritte abzugeben. Zu diesem Zweck (Ausführung der beauftragten Dienstleistung), darf der Anbieter auch die Daten des Kunden, an den oder die Dienstleister / Dritten, weitergeben. Diese Dritte führen ihre Leistung im gleichen Umfang und in gleicher Qualität wie der Anbieter aus.
2.1 Gegen Zahlung des vereinbarten Endbetrags verpflichtet sich der Anbieter die Interessen des Kunden zu wahren und diese mit höchster Sorgfalt auszuführen.
2.2 Möchte der Kunde nach Angebotsannahme bzw. Vertragsabschluss den Leistungsumfang ändern, behält sich der Anbieter vor, entsprechenden Endbetrag anzupassen. Dies gilt ebenfalls für den unvorhersehbaren Aufwand, der bereits während der Ausführung des Auftrags entstehen kann.
2.3 Das Personal des Anbieters, sowie das Personal der Drittbeauftragung ist nicht berechtigt Installationsarbeiten, für Elektro-, Gas- oder andere Anschlüsse durchzuführen. Soweit vertraglich Leistungen vereinbart werden, die außerhalb des Frachtvertrags liegen, ist die Haftung gesetzlich begrenzt. Die Haftungsgrenze gilt bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Drittanbieter oder bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten nicht. Im letzteren Fall sind die Ersatzansprüche begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Vertragsschluss
Der Kunde kann per Telefon, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten. Der Anbieter lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail, oder Brief, ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden zuvor ausgewählten Dienstleistung zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Anbieter abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail oder Brief oder durch Zahlung der vom Anbieter angebotenen Vergütung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen, falls nicht anders im Angebot angegeben, ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Anbieter maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Anbieter nicht mehr an sein Angebot gebunden.
4. Rücktritt, Kündigung und Widerrufsrecht
4.1 Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB.
4.2 Es besteht kein Widerrufsrecht, da es sich bei einem Umzug um eine Dienstleistung nach § 312g Abs. 2 Satz 2 Nr. 9 BGB handelt.
4.3 Daneben räumt der Anbieter dem Kunden ein Stornierungsrecht wie folgt ein:
4.3.1 Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss, jedoch mindestens 30 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf 50 % des vereinbarten Endbetrags.
4.3.2 Storniert der Kunde den Vertrag später als 30 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf 100 % des vereinbarten Endbetrags.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, entsprechend der gewählten Zahlungsmöglichkeit, den Betrag binnen sieben Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
5.1.1 Bei Vorkassen Zahlung innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Rechnung.
Wird die Rechnung jedoch vor dem Umzugstag nicht vollständig beglichen, ist der Anbieter nicht mehr verpflichtet den Umzug durchzuführen und tritt automatisch von der Vereinbarung und dem Vertrag zurück und behält sich das Recht vor, dem Kunden den vollen Preis in Rechnung zu stellen.
5.1.2 Bei der 50/50 Regelung ist die Hälfte der Auftragssumme binnen sieben Werktagen nach Erhalt der Rechnung und die 2. Hälfte binnen sieben Werktagen nach Auftragsdurchführung zu begleichen. Wird die Rechnung jedoch vor dem Umzugstag nicht zu 50% beglichen, ist der Anbieter nicht mehr verpflichtet den Umzug durchzuführen und tritt automatisch von der Vereinbarung und dem Vertrag zurück und behält sich das Recht vor, dem Kunden den vollen Preis in Rechnung zu stellen.
5.2 Soweit der Kunde Anspruch auf Umzugskostenvergütung Dritten gegenüber hat, verpflichtet er sich, diese unverzüglich anzuweisen, die fällige Summe abzüglich etwaiger, geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen bei Aufforderung des Anbieters direkt und unverzüglich an den Anbieter auszuzahlen.
5.3 Gerne kann der Kunde den Mitarbeitern Trinkgeld vor Ort geben. Sachgegenstände gelten ebenfalls als Trinkgeld. Auf die Rechnung können wir die Trinkgelder leider nicht anrechnen oder vermerken.
6. Änderung des Umzugsdatums
6.1 Eine Änderung des Umzugsdatums nach Vertragsschluss ist einvernehmlich soweit möglich, dass das Umzugsdatum zum Zeitpunkt der Änderung mehr als 15 Tage in der Zukunft liegt und das neue Umzugsdatum nicht innerhalb der nächsten 15 Tage (ab Zeitpunkt der Änderung) liegt.
7. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Kunden
7.1 Besonders empfindliche Teile wie bewegliche oder elektronische Teile müssen fachgerecht transportsicher gemacht werden. Dazu verpflichtet sich der Anbieter. Für Schäden an empfindlichen elektronischen Teilen wie TV und ähnliches übernimmt der Anbieter keine Haftung, sofern der Kunde keine Originalverpackung und Originalpolsterung bereitgestellt hat.
7.2 Der Kunde ist nicht zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung verpflichtet.
7.3 Der Kunde ist dazu verpflichtet den Anbieter über gefährliches Umzugsgut rechtzeitig zu informieren. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. Sollte es sich um Kraftstoffe, Chemikalien, ätzende oder explosive Stoffe handeln so sind solche Güter und Gegenstände von der Leistung des Anbieters nicht erfasst und werden nicht transportiert.
7.4 Der Anbieter und seine Dritte Beauftragten sind nicht dazu berechtigt Gefahrgut zu transportieren.
7.5 Weisungen und Mitteilungen des Kunden bezüglich der Durchführung und der Beförderung des Umzugsgut, sind in Textform ausschließlich an den Anbieter zu richten.
7.6 Der Anbieter ist vom Kunden darauf hinzuweisen, falls Gegebenheiten der Transportwege wie Eingänge, Ausgänge, Stellplätze, Treppenhäuser, Flure, Fahrstühle, Fenster und Ähnliches nicht der Größe des Umzugstransportguts entsprechen oder keine Erlaubnisse vorliegen und es hierdurch zu Zeitverzögerungen oder gar Unmöglichkeiten für den Transport führt. Dies gilt ebenfalls für Transporthilfen wie Möbelaufzüge, Transporter, Hubwagen und Ähnliches. Der Anbieter hält sich das Recht hier vor, gegebenenfalls Zusatzkosten zu berechnen.
8. Beiladungstransport
8.1 Das Umzugsgut darf auch als Beiladung bei einem anderen Transport hinzugefügt werden.
9. Pfandrecht
9.1 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nach, ist der Anbieter berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Kunden, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, eine Pfandverwertung des Umzugsguts nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
9.2 § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
10. Aufrechnung
10.1 Gegen Ansprüche des Anbieters ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Andersfalls gilt Aufrechnungsverbot.
11. Mängelhaftung
Für Mängel der erbrachten Leistung haftet der Anbieter nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung und den in AGB nachfolgend vereinbarten Bestimmungen.
11.1 Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
11.2 Alle Abweichungen sind im Übergabeprotokoll einzutragen und mit Unterschriften zu bestätigen.
11.3 Sofort erkennbare Beschädigungen und Mängel von außen müssen noch am gleichen Umzugstag im Übergabeprotokoll vom Kunden schriftlich festgehalten und mit Unterschrift vom Kunden bestätigt werden, spätestens aber bis zu 24 Stunden nach dem Umzug schriftlich beim Anbieter angezeigt.
11.4 Nicht erkennbare Beschädigungen von außen oder Verluste müssen dem Anbieter innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung spezifiziert schriftlich angezeigt werden.
11.5 Der Anbieter hat ein Nachbesserungsrecht von mindestens zwei Versuchen bei Möbelmontagen, Möbelschäden und Schäden von Räumlichkeiten, ohne dass der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht.
11.6 Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Kunde dem Anbieter die Überschreitung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzeigt.
11.7 Mängel, die während der Leistungserbringung durch direkte und bewusste Anweisung des Kunden entstehen, trotz der Warnung und Hinweises des Anbieters oder seinen ausführenden Kräften vor Ort, können dem Anbieter nicht geltend gemacht werden, da der Kunde hierfür die volle und alleinige Verantwortung übernimmt.
11.8 Für Mängel, die an Umzugsgut und insbesondere im Inneren der Umzugskartons entstehen können, haftet der Anbieter nur in dem Fall, wenn er die Gegenstände und die Umzugskartons selbst eingepackt hat. Der Anbieter haftet nicht für Mängel am Umzugsgut, wenn der Kunde das Umzugsgut oder Umzugskartons eingepackt hat, da keine fachgerechte Verpackung gewährleistet werden kann.
11.9 Des Weiteren sind Beschädigungen, Mängel oder Verluste an folgenden Gegenständen von der Haftung des Anbieters ausgeschlossen: Tiere, Pflanzen, alles was nicht vom Anbieter selbst verpackt wurde, bereits beschädigtes und deshalb extrem empfindliches Umzugsgut, Gegenstände die für die Raumverhältnisse an der Ladestelle oder am Umzugsziel zu groß oder zu schwer sind, Wertgegenstände wie Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere, Urkunden oder Ähnliches.
12. Haftung für die Bestellung der Halteverbotszone
12.1 Bei der Bestellung der Halteverbotszone haftet der Anbieter bei Schäden aus eigenem Verschulden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
12.2 Der Anbieter übernimmt keine Haftung, wenn Unberechtigte, nach ordnungsgemäßer Aufstellung und Protokollierung der Schilder diese unberechtigterweise verändern, entfernen oder entwenden. Ebenso übernimmt der Anbieter keine Haftung, wenn der Auftraggeber eigenmächtig (ohne schriftliche Abstimmung mit dem Anbieter) die Zone verändert oder umstellt und sie somit ungültig wird oder gegen geltendes Recht verstößt. Ebenfalls ist der Anbieter von der Haftung befreit in Fällen von: Höherer Gewalt, deliktisches Handeln anderen und unvorhersehbaren Ereignissen/Hindernissen, die nicht im Machtbereich / Verantwortungsbereich vom Anbieter liegen. Der Kunde als Auftraggeber stellt dem Anbieter von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen und/oder sonstigen Beeinträchtigungen und Schäden frei. Die Gebühren vom Anbieter sind in jedem Fall zu entrichten.
12.3 Der Anbieter kann nicht garantieren, dass die beantragte behördliche Genehmigung erteilt wird, denn hierüber entscheidet letztlich die zuständige Behörde. Die für die Beantragung vom Anbieter erbrachten Leistungen (z.B. Ortsbesichtigungen, Gebühren, Aufwandsgebühren für Genehmigungsbeantragungen etc.), sind vom Kunden zu erstatten, auch wenn eine Genehmigung seitens der Behörde nicht erteilt wird und es somit evtl. nicht zur Aufstellung kommt.
12.4 Jegliche Folgekosten, die evtl. entstehen könnten - u.a. durch behördliche Anordnungen, fehlerhafte Aufstellungen und sonstige höhere Gewalt - werden nicht vom Anbieter übernommen.
13. Haftung bei Einlagerung vom Umzugsgut
13.1 Bei Mängel oder Verlusten des Umzugsguts die während der Lagerung entstehen, ist nur eine maximale individuelle Versicherungssumme gültig die bereits im Vorfeld der Einlagerung mit dem Kunden in Textform vereinbart worden ist. Diese ist ausschließlich nur dann gültig, wenn der Kunde die entsprechende Versicherungsprämie im Vorfeld der Einlagerung entrichtet hat. Der Anbieter haftet nicht für eingelagertes Umzugsgut in fremden Lagerräumen.
14. Anwendbares Recht
14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
15. Gerichtsstand
15.1 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Anbieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
16. Alternative Streitbeilegung
16.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
16.2 Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
17. Datenschutz
Informationen zum Datenschutz der Kunden befindet sich auf unserer Webseite https://www.domizil-umzuege.de/datenschutz/