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Ratgeber · Steuer

Umzug von der Steuer absetzen.

Ein Umzug kostet Geld – oft zahlt das Finanzamt aber einen Teil zurück. Ob und wie viel Sie absetzen können, hängt vor allem davon ab, ob der Umzug beruflich oder privat veranlasst ist. Hier die wichtigsten Grundlagen im Überblick.

  • Beruflich vs. privat
  • Umzugskostenpauschale
  • Handwerkerleistungen
  • Belege sammeln
Privatumzüge Gewerbeumzüge Beiladung München–Berlin Entrümpelung Einlagerung Möbellift Privatumzüge Gewerbeumzüge Beiladung München–Berlin Entrümpelung Einlagerung Möbellift
Beruflicher Umzug

Werbungskosten: wenn der Job der Grund ist.

Ist Ihr Umzug beruflich veranlasst – etwa wegen eines neuen Arbeitsplatzes, einer Versetzung oder weil sich der Arbeitsweg deutlich verkürzt – lassen sich die Kosten in der Regel als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen unter anderem die Kosten des Umzugsunternehmens, Fahrtkosten und teils doppelte Mietzahlungen.

Zusätzlich gibt es eine Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugsauslagen, die Sie ohne Einzelnachweis geltend machen können. Die genauen Beträge legt das Finanzamt fest und passt sie regelmäßig an – prüfen Sie den aktuell gültigen Wert für Ihr Umzugsjahr.

  • Neuer Arbeitsplatz / Versetzung
  • Deutlich kürzerer Arbeitsweg
  • Umzugsunternehmen absetzbar
  • Umzugskostenpauschale nutzen
  • Doppelte Miete teils absetzbar
  • Rechnungen als Nachweis aufheben
Privater Umzug

Auch ohne beruflichen Grund ist etwas drin.

Bei einem privaten Umzug erkennt das Finanzamt keine Werbungskosten an – aber Sie können die Arbeitskosten eines Umzugsunternehmens als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Absetzbar sind die reinen Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten (nicht das Material), sofern Sie per Rechnung und Überweisung zahlen.

Wichtig ist in beiden Fällen die Dokumentation: Bewahren Sie die Rechnung des Umzugsunternehmens auf und zahlen Sie unbar. Bei gesundheitlich oder familiär bedingten Umzügen können weitere Regelungen greifen. Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung – im Zweifel fragen Sie Ihr Finanzamt oder eine:n Steuerberater:in.

  • Haushaltsnahe Dienstleistung
  • Nur Lohn-/Fahrtkosten absetzbar
  • Rechnung + Überweisung nötig
  • Kein Barzahlungs-Abzug
  • Belege aufbewahren
  • Im Zweifel Steuerberatung
FAQ

Häufige Fragen zu Umzug und Steuer.

Kann ich die Kosten für das Umzugsunternehmen absetzen?
Bei beruflichen Umzügen in der Regel voll als Werbungskosten. Bei privaten Umzügen die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung – vorausgesetzt, Sie zahlen per Rechnung und Überweisung.
Was ist die Umzugskostenpauschale?
Eine Pauschale für sonstige Umzugsauslagen bei beruflich bedingten Umzügen, die ohne Einzelnachweis anerkannt wird. Den aktuell gültigen Betrag legt das Finanzamt fest.
Brauche ich eine Rechnung vom Umzugsunternehmen?
Ja. Für die steuerliche Absetzbarkeit ist eine ordentliche Rechnung wichtig – und die Zahlung sollte unbar (per Überweisung) erfolgen. Eine Rechnung stellen wir selbstverständlich aus.

Umzug mit ordentlicher Rechnung geplant?

  • Individuell kalkuliertes Festpreisangebot – Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.